Der Naturerlebnisraum in Wendtorf ist eine parkähnliche Anlage mit einem Abenteuerspielplatz mit Wasserspielplatz, Spazierwegen, Streuobstwiesen und vielen Grünflächen. Besonders beliebt sind die Blühstreifen im Frühjahr und Sommer.

Nutzungsordnung / Satzung für den Naturerlebnisraum
Gemeinschaftsgrill (öffentliche Grillstelle)
Zum Grillen steht ein großer Gemeinschaftsgrill zur Verfügung, der Platz für mehrere Parteien bietet.

Freies Grillen/offenes Feuer außerhalb des Gemeinschaftsgrills ist streng verboten. Der Gemeinschaftsgrill ist vor der Benutzung eigenständig zu reinigen. Eine Reservierung des Gemeinschaftsgrills ist nicht möglich/nicht erforderlich. Die Nutzung ist ausschließlich von 10 Uhr – 20 Uhr gestattet.
Bitte nehmen Sie Rücksicht aufeinander und verlassen Sie die Grillstelle so, wie Sie diese vorfinden möchten!
Vermietung der großen Blockhütte

Ausschließlich an Kindergärten, Schulklassen, eingetragene Kinder- und Jugendvereine und -organisationen. Keine Privatfeiern mit Ausnahme von Kindergeburtstagen.
Mietern der großen Blockhütte ist es gestattet, einen eigenen Gasgrill mitzubringen und auf der dafür vorgesehenen Fläche aufzustellen. Die Nutzung von Kohle- oder elektrischen Grills ist verboten.
Für die Müllentsorgung ist der Mieter zuständig. Entstandener Müll ist mitzunehmen, er darf nicht über die öffentlichen Mülltonnen entsorgt werden!
Kosten
Bis 15 Personen | €50 |
Bis 25 Personen | €75 |
Bis 60 Personen | €100 |
Maximale Gruppengröße = 60 Personen |
Kontakt
Für Buchung oder Fragen zur Vermietung wenden Sie sich bitte an
Lydia Degtarev
Email: vermietung@gemeinde-wendtorf.de
Telefon: 0155 10075116
Weitere Nutzungsregeln
- Grillen/offenes Feuer ist im gesamten Naturerlebnisraum (mit Ausnahme der öffentlichen Grillstelle) streng verboten.
- Hunde sind an der Leine zu führen und zur Verfügung gestellte Hundekotbeutel sind zu nutzen.
- Bei Gruppen ab 25 Personen bitten wir um vorherige Anmeldung (Kontakt s. o.).
- Der Parkplatz am Naturerlebnisraum ist gebührenpflichtig und unterliegt regelmäßigen Kontrollen.
- Der Aufbau von Windschutz und Zelten ist nicht erlaubt.
- Der Naturerlebnisraum ist sauber und frei von Müll zu halten und zu hinterlassen.
- Das Abspielen von lauter Musik ist untersagt.
- Die Nutzung des Spielplatzes und der Spielgeräte ist nur bis zum Einbruch der Dunkelheit erlaubt.
- Verstöße gegen die Nutzungsregeln werden gemäß den geltenden Vorschriften geahndet.

Öffentliche Toiletten
Im Naturerlebnisraum gibt es öffentliche Toiletten in einer Blockhütte. Achtung: die Toiletten sind nicht barrierefrei!
Die öffentlichen Toiletten sind aus technischen Gründen nur in der frostfreien Jahreszeit geöffnet.